Am 27. Mai hat Japan Richtlinien für das Fahren von Achterbahnen herausgegeben. Eine der Regeln ist, dass Touristen während der Achterbahnfahrt nicht schreien dürfen. Diese Regel soll die Ausbreitung des Virus verhindern, heißt es. Gerade wegen dieser Regelung kam es zu zahlreichen Kontroversen. In einem Leitfaden für Vergnügungsparks, der von der Japan Amusement Parks Association hinsichtlich der neuen Coronavirus-Pandemie herausgegeben wurde, werden Besucher dazu verpflichtet, bei Fahrten in großer Höhe wie Achterbahnen Masken zu tragen und nicht zu schreien. Da das neue Coronavirus über die Luft übertragen wird, möchten wir nicht, dass der Speichel von Touristen überall herumfliegt. Allerdings handelt es sich bei den Parkregeln aktuell lediglich um Richtlinien, sodass man aufgrund von Schreien nicht aus dem Park geworfen wird. Der Reiseführer erwähnt, dass die in Spukhäusern lauernden „Geister“ einen sicheren Abstand zu den Besuchern einhalten sollten; Auch als Stofftiere und Superhelden verkleidete Parkmitarbeiter sollten den Besuchern nicht die Hand schütteln oder ihnen ein High Five geben, sondern einen angemessenen Abstand einhalten. Insbesondere Superhelden sollten Schreie aus dem Publikum vermeiden, um eine Verbreitung des Virus über die Luft zu verhindern. Virtual-Reality-Attraktionen werden vorerst nicht geöffnet sein, es sei denn, spezielle Brillen oder Schutzbrillen können gründlich desinfiziert werden; Darüber hinaus dürfen Parkverkäufer keine Spielzeuge oder Lebensmittelproben ausstellen, die kleine Kinder anfassen, damit spielen oder essen können. Der Verband erkennt an, dass diese Empfehlungen keine Null-COVID-19-Infektionen garantieren können, das Infektionsrisiko jedoch verringern können. Derzeit haben Japans berühmteste Studios Tokyo Disneyland und die Universal Studios Japan in Osaka ihre Eröffnungstermine noch nicht festgelegt. Da die Zahl der Infektionen jedoch zurückgeht, bereiten sich die Vergnügungsparks aktiv auf die Wiedereröffnung vor. Zu diesem Zweck hat der Freizeitparkverband eine Reihe von Richtlinien veröffentlicht. Das Dokument wurde auf der Website des Nagashima Spa Resorts in der Präfektur Mie veröffentlicht und enthält eine Reihe politischer Empfehlungen. Viele der Empfehlungen scheinen leicht umzusetzen, etwa die Begrenzung der Personenzahl, Temperaturkontrollen und eine Maskenpflicht. Allerdings gibt es in dem Dokument auch eine Vorschrift, die Besucher dazu verpflichtet, bei der Fahrt mit Achterbahnen und ähnlichen Fahrgeschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und nicht zu schreien. Der Sinn einer Achterbahnfahrt besteht darin, laut zu schreien und Spannungen abzubauen, doch mittlerweile ist nicht einmal das erlaubt. Da das Coronavirus über die Luft übertragen wird, möchte der Verein verhindern, dass Speichel und andere Partikel aus der Mundhöhle der Besucher umherfliegen. Darüber hinaus fordert das Dokument die Touristen auf, sich stets ruhig zu verhalten und bei Indoor-Projekten nicht zu schreien. So sollen sie beispielsweise „kawaii“ schreien, wenn sie das Maskottchen sehen, und nicht schreien, wenn sie das Spukhaus betreten. Einige Parks in Tokio wurden an diesem Tag wiedereröffnet und das Personal begann mit der Desinfektion und Wartung der Vergnügungseinrichtungen für Kinder. Seit dem Morgen spielen Kinder unter Anleitung ihrer Eltern im Park. Eine Frau, die ihren sechsjährigen Sohn und ihre vierjährige Tochter in den Park mitnahm, sagte, die Kinder hätten lautstark darum gebeten, in den Park zu kommen, um zu Hause zu spielen, deshalb nahm sie sie am ersten Tag der Ausgangssperre mit nach draußen. Sie äußerte sich auch besorgt über einen möglichen Ausbruch der Epidemie und sagte, wenn zu viele Menschen im Park seien, würde sie in Erwägung ziehen, mit ihren Kindern woanders zu spielen. |
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